Allgemeine Geschäftsbedingungen der TD Swiss GmbH
1. GRUNDLAGEN
1.1. Diese AVB regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die einschlägigen Regeln des Obligationenrechts anwendbar.
1.2. Diese AVB gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer.
1.3. Die Inhalte der Website auf www.td-swiss.com sind für die TD Swiss nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen.
1.4. Die Website www.td-swiss.com ist ein Informationsdienst der TD Swiss. Die TD Swiss ist weder ein Kreditinstitut noch vermittelt sie Kredite, Darlehen oder anderweitige Beschaffung von Geldmitteln.
1.5. Die TD Swiss stellt lediglich Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung.
1.6. Alle Online-Infos sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab informiert. Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. Ohne die ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet.
1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die TD Swiss ablehnen muss.
2. ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES VERMITTLUNGSVERTRAGES
2.1. Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei der TD Swiss kostenlos die Möglichkeit, ob die TD Swiss dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen.
2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AVB's gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
2.3. Ergeben die Vorabklärungen der TD Swiss, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die TD Swiss dies dem Kunden schriftlich mit.
2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die TD Swiss zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag zwischen der TD Swiss und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der TD Swiss verbucht ist.
2.5. Die TD Swiss kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann. In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat.
2.6. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der TD Swiss die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der TD Swiss die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen der TD Swiss: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand und das Einholen des Finanzsanierungsvertrages.
3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche der TD Swiss gegenüber gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadenersatz zur Folge haben.
3.4. Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an TD Swiss zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die TD Swiss berechtigt, ihm Mahnkosten von CHF 25.- pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen.
3.6. Der Kunde hat der TD Swiss alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
3.6.1 In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt. Bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 CHF werden diese von uns vorab verauslagt. Ab einem Betrag von 200,00 CHF wird eine entsprechende Vorschussleistung fällig.
4. ZU VERMITTELNDER FINANZSANIERUNGSVERTRAG
4.1. Das von der TD Swiss an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln.
4.2. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden selbst vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.
4.3. Der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Post zugestellt.
4.4. Sollte der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Sanierungsunternehmen aus Gründen nicht zustande kommen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die TD Swiss dem Kunden das bereits geleistete Vermittlungshonorar zurück.
5. WIDERRUFSRECHT
5.1. Der Kunde ist berechtigt, von diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der TD Swiss innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Vertragsschluss vom Vermittlungsvertrag zurück zu treten und die von ihm an die TD Swiss bezahlte Vermittlungsgebühr zurück zu verlangen.
5.2. Der Widerruf muss eingeschrieben erfolgen, jedoch nicht begründet werden. Eine Kündigung auf anderem Weg, insbesondere per Telefax oder elektronisch genügt nicht.
5.3. Massgebend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist das Datum des Poststempels.
5.4. Wurde dem Kunden der vermittelte Finanzsanierungsvertrag bereits zugestellt, muss er diesen im Original mit dem Widerruf an die TD Swiss zurücksenden.
5.5. Der Widerruf ist zu richten an: TD Swiss GmbH , Kantonstrasse 14, 8807 Freienbach, Schweiz.
5.6. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn er den vermittelten Finanzsanierungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist unterschrieben hat.
6. DATENSCHUTZ
6.1. Die TD Swiss richtet sich nach den Normen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen.
6.2. Die TD Swiss ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen.
6.3. Die TD Swiss ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in der Schweiz und im Ausland weiterzugeben.
6.4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen.
7. HAFTUNG UND GARANTIELEISTUNG
7.1. Die TD Swiss haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der TD Swiss oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der TD Swiss oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die TD Swiss für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc.
7.2. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:
• der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet oder
• der Kunde unrichtige Angaben macht.
7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.td-swiss.com wie der TD Swiss durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.
7.4. Die TD Swiss vermittelt nur Finanzsanierungsverträge zwischen den Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Die TD Swiss übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Finanzsanierungsverträge und für jedwelche Handlungen und/oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaft.
7.5. Die TD Swiss übernimmt keine Garantie, dass ein Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der von ihr vermittelten Finanzsanierungsgesellschaft zustande kommt. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Finanzsanierung liegt bei der Finanzsanierungsgesellschaft und/oder dem Kunden.
8. SONSTIGES
8.1. Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig.
8.2. Mitteilungen an die vom Kunden der TD Swiss zuletzt genannte Adresse (postalisch oder E-Mail) gelten als zugestellt.
8.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.
8.4. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Schweiz.

Finanzielle Spielräume wiedergewinnen
Lassen Sie sich nicht länger von Schulden, mangelnder Bonität oder drohenden Betreibungsmassnahmen einschränken. Packen Sie die Schulden bei den Wurzeln und beseitigen Sie diese mithilfe einer Finanzsanierung, ein für alle mal. Erlangen Sie Ihre finanzielle Freiheit mit Bonität wieder zurück.

Die TD Swiss ist ein schweizerisches Unternehmen. Unsere Aufgabe sehen wir in der fachlichen Beratung von Mandanten mit einem massiven Schuldenproblem. In ihrem Auftrag suchen wir individuelle Lösungen in Form eines Sanierungspartners für eine individuelle und professionelle Finanzsanierung.